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VG Stade, 01.03.2011 - 2 A 535/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
Krankheitsbedingtes Abschiebungsverbot, Kosovo, Lungenerkrankung, Schilddrüsenkrankheit, Depression, psychische Erkrankung, medizinische Versorgung, Medikamente, Kostenzusage, alleinstehende Frauen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96
Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …
Auszug aus VG Stade, 01.03.2011 - 2 A 535/10
Dies muss nicht nur im Heimatort des Betroffenen gelten, sondern die Gefahr muss landesweit gegeben sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, BVerwGE 104, 265). - BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …
Auszug aus VG Stade, 01.03.2011 - 2 A 535/10
Eine konkrete Gefahr für Leib und Leben im Sinne dieser Vorschrift ist auch dann gegeben, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit alsbald nach der Rückkehr ins Heimatland die wesentliche oder gar lebensbedrohliche Verschlimmerung einer Krankheit zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1997 - 9 C 58.97 -, BVerwGE 105, 383, 387;… Urt. v. 17.11.2006 - 1 C 18.05 -, NVwZ 2007, 712). - BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG Stade, 01.03.2011 - 2 A 535/10
Eine konkrete Gefahr für Leib und Leben im Sinne dieser Vorschrift ist auch dann gegeben, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit alsbald nach der Rückkehr ins Heimatland die wesentliche oder gar lebensbedrohliche Verschlimmerung einer Krankheit zu erwarten ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1997 - 9 C 58.97 -, BVerwGE 105, 383, 387; Urt. v. 17.11.2006 - 1 C 18.05 -, NVwZ 2007, 712). - BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02
Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …
Auszug aus VG Stade, 01.03.2011 - 2 A 535/10
Eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht im Übrigen auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2002 - 1 C 1.02 -, juris;… Urt. v. 17.10.2006, a.a.O.).